Schulordnung: Schlosswiesenschule Eschelbronn

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Unsere Schulordnung

Unsere neue Schulordnung wurde am 6.11.2002 von der Schulkonferenz verabschiedet und trat am 11.11.2002 in Kraft.

  1. Alle am Schulleben Beteiligten haben das Recht auf respektvollen Umgang. Jeder Schüler und jeder Lehrer ist etwas Besonderes, daher behandele ich ihn wie ich selbst behandelt werden möchte.
  2. Jeder hat das Recht einen ungestörten Unterricht zu erhalten.
  3. Jeder hat das Recht ungestört unterrichten zu können.
  4. Auf dem Schulweg gefährden wir niemanden und schaden wir niemandem.
  5. Wir behandeln Schuleigentum, sowie Lehr- und Lernmittel sorgfältig.

 Zusatzregelungen:

  • Bis zum Unterrichtsschluss bleiben wir auf dem Schulgelände. 
  • Fahrräder/ Roller werden auf dem Schulhof geschoben.
    Wir halten uns von den Fahrrädern/Rollern fern und dürfen sie nicht berühren.
  • In den großen Pausen gehen wir auf den Schulhof.
  • Folgende Dinge sind in der Schule verboten:
    Waffen, Zigaretten, Drogen, Alkohol.
  • Das Benutzen elektronischer Geräte, die nicht ausdrücklich für den Unterricht bestimmt sind, ist innerhalb des Schulgebäudes nicht gestattet.
    Mitgeführte elektronische Geräte müssen ausgeschaltet sein und nicht sichtbar verstaut werden. (Handys, Smartwatches)